Gewürze, Gewürzmischungen und Gewürzextrakte sind glutenfrei.
Enthält eine Gewürzzubereitung Weizenstärke (oder eine andere glutenhaltige Stärke), so muss dies deklariert werden. – Beispiel: «Gewürzzubereitung (mit Weizenstärke)».
Curry oder Currypulver ist eine Mischung von Gewürzen wie Kurkuma, Pfeffer, Paprika, Ingwer, Koriander, Kardamom, Nelken und Zimt. Es können auch andere aroma- und geschmacksverbessernde Zutaten wie Stärke, Zuckerarten oder Speisesalz beigemischt sein.
Enthält Curry Weizenstärke oder eine andere glutenhaltige Stärke, so muss dies deklariert werden. – Beispiel: «Curry (mit Weizenstärke)».
Sojasaucen, Sojawürzen oder Shoyu können Weizenbestandteile und somit Gluten enthalten. Einzig Tamari-Sojasauce (im Reformfachhandel erhältlich) wird traditionell nur aus Sojabohnen hergestellt und ist glutenfrei.
Würze ist das flüssige, halbfeste oder feste Abbauprodukt von Eiweissstoffen, das der Verbesserung oder Verstärkung des Geschmacks von Speisen dient.
Wird bei der Herstellung einer Würze auch Weizen verwendet, so wird dies entsprechend deklariert. – Beispiel: «Würze (mit Weizen)».
Streuwürze (Aromat) enthält Gluten.
Im Handel gibt es glutenfreie Streuwürze – beachten Sie die Deklaration.