Deine Bestellung wird in der Regel mit der Schweizer Post versendet. Hier erfährst du, wer bei verlorenen Paketen haftet und wann eine Annahmeverweigerung möglich ist.
Zustellung laut Schweizer Post
Gemäss den AGB der Schweizer Post gilt eine Sendung als zugestellt, wenn:
sie dir persönlich übergeben wurde oder
sie an einem definierten Ort abgelegt wurde
(z. B. Briefkasten, Ablagefach, abschliessbare Paketbox).
Die elektronisch erfassten Zustellereignisse der Post gelten dabei als Nachweis für die Zustellung.
Wer haftet bei entwendeten oder verlorenen Paketen?
Die Haftung hängt vom Status der Sendungsverfolgung ab.
Status «zugestellt»
Ist ein Paket laut Sendungsverfolgung zugestellt, aber nicht auffindbar:
Wende dich bitte direkt an den Kundendienst der Schweizer Post
Leite dort eine Nachforschung ein
Wird das Paket nicht gefunden, muss der Verlust bei der Polizei gemeldet werden
In diesem Fall haften weder die Schweizer Post noch Betty Bossi.
Status «zugestellt» bei bewilligter Ablage
Hast du der Post ausdrücklich erlaubt, Pakete an einem definierten Ablageort zu hinterlegen:
gilt das Paket mit der Ablage als zugestellt
du haftest ab diesem Zeitpunkt selbst für das Paket
Status «versendet» oder nicht im Post-System erfasst
Kommt ein Paket nie bei dir an und:
der Status bleibt auf «versendet» oder
das Paket erscheint gar nicht in der Sendungsverfolgung
Dann haftet Betty Bossi für die Lieferung. Bitte kontaktiere in diesem Fall unseren Kunden-Service.
Annahmeverweigerung eines Pakets
Eine Annahmeverweigerung ist nur bei persönlicher Zustellung möglich:
wenn dir das Paket direkt übergeben wird oder
wenn du eine Abholungseinladung erhältst
In diesen Fällen kannst du die Annahme verweigern. Die Rücksendung ist für dich kostenlos.
Gut zu wissen
Eine Annahmeverweigerung ist nicht möglich, wenn ein Paket bereits abgelegt wurde.
Bei Fragen zur Zustellung oder Haftung hilft dir unser Kunden-Service gerne weiter.