Schweizer Post
Auszug aus POST-AGB:
2.5.1 Zustellzeitpunkt und -ort Die Sendungen gelten als zugestellt, wenn die Post die Sendungen der Empfängerin übergeben oder an einen anderen dafür bestimmten Ort abgeliefert hat (z. B. Brief- oder Ablagefach bzw.abschliessbare Paketbox oder Postfach [letzteres nur für Briefe]). Die Kundschaft anerkennt die durch die Post elektronisch erfassten Zustellereignisse als Nachweis für die erfolgte Zustellung. |
Wer haftet bei entwendeten Paketen ?
Im Grundsatz ist es abhängig vom Status der Sendungsverfolgung.
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STATUS 'zugestellt'
Ist ein Paket trotz der Postaussage (Scanereignis) 'zugestellt' nicht auffindbar, muss sich der Kunde an den Kundendienst der Post wenden und eine Nachforschung einleiten. Wir das Paket nicht gefunden, muss der Verlust bei der zuständigen Polizei angezeigt werden. Weder die Post noch Betty Bossi haftet dafür. -
STATUS 'zugestellt' und wenn vom Empfänger die Hinterlegung beim Domizil explizit erwünscht ist (Auftrag vom Kunde an die Post).
Wird ein Paket von der POST an ein vom Kunden bewilligten und definierter Ablageort abgelegt, gilt die Post als zugestellt. Der Kunde haftet ab diesem Zeitpunkt selber für sein Paket. -
STATUS 'versendet' respektive noch gar nicht im Post-System erfasst
Kommt ein Paket beim Kunden gar nie an und der Status bleibt auf 'versendet' oder wird gar nie in den Sendungsverfolgungen angezeigt, so haftet BETTY BOSSI dafür.
ANNAHMEVERWEIGERUNG
Die Annahmeverweigerung ist bei einer persönlichen Zustellung des Paktes möglich. Das heisst, wenn ein Paket vom Postboten persönlich übergeben wird oder eine Abholeinladung hinterlassen wird, kann die Annahme des Pakets verweigert werden und die Rücksendung ist unentgeltlich.