Gesetzliche Grundlage
Seit dem 1. Januar 2013 gilt die neue Garantiefrist von 2 Jahren für gekaufte Sachen. Wenn im Alltag von Garantie gesprochen wird, wird jedoch in der Regel die Gewährleistung gemeint, denn auch in der juristischen Sprache gibt es die sog. Garantie. Doch was ist der Unterschied?
Gewährleistung
Grundsatz
Die Gewährleistung ist die Pflicht des Verkäufers dafür zu sorgen, dass der Käufer keine mangelhaften Produkte erhält.
Fristen
Offene Mängel, d.h. solche die ohne weiteres bei einer ordentlichen Prüfung des Produkts ersichtlich sind, müssen unverzüglich gemeldet werden. Versteckte Mängel müssen nach deren Entdeckung gemeldet werden (bspw. wenn das Produkt nachträglich kaputt geht, obwohl es ordentlich gebraucht wurde). Zwei Jahre nach dem Kauf erlischt jedoch die Gewährleistungspflicht des Verkäufers.
Auszug aus den Betty Bossi AGB's:
Garantie
Definition
Mit einer Garantie wird eine bestimmte Leistung sichergestellt, unabhängig davon, ob diese Leistung geschuldet ist oder nicht. Es ist ein Leistungsversprechen abstrakter Natur und unabhängig vom Grundgeschäft. Die Garantie ist gesetzlich nicht geregelt.
Sicherungsgeschäft
Der Garantievertrag gehört zu den Sicherungsgeschäften und stellt oft nur eine Zusicherung von bestimmten Eigenschaften dar.
Freiwilligkeit
Ein Garantieversprechen ist eine freiwillige Selbstverpflichtung des Verkäufers, die über den Kaufvertrag hinausgeht. Als Beispiel hierzu gelten die Preisgarantie oder die Vor-Ort-Garantie. Die Garantieansprüche bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mangelrechten.